Vorbereitung und Durchführung von Schwerbehindertenversammlungen

    für Vertrauensleute von Schwerbehinderten im Arbeitsleben

 

Nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) hat die Vertrauensperson das Recht mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der Schwerbehinderten im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Sie wird in Eigenverantwortung vorbereitet und geleitet.

Damit der erfolgreiche Ablauf einer solchen Versammlung gewährleistet wird, befasst sich das angebotene Seminar mit der Vor- und Nachbereitung und insbesondere mit der Leitung einer Versammlung (einschließlich der Erstellung und dem Vortragen des Tätigkeitsberichts):

 

Themen:

1.     Vorbereitung

  • Vorbereitung

  • Einladung

  • Tagesordnung

  • Aufgaben der Leitung

 

2.     Durchführung

  • Vorstellungsrunde

  • Vortragen des Tätigkeitsberichts

  • Leiten einer lebhaften Diskussionsrunde

  • Aktivierung von passiven Zuhörern

 

    3.  Auswertung

 

 

 
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Revised: 09. May 2010